Finanzierung in der Unternehmenskrise
I. Schutzschild für Unternehmen in der Corona-Krise
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus wird in den kommenden Woche und Monaten die globale Weltwirtschaft massiv beeinflussen. Neben der ohnehin schon angeschlagenen Automobilindustrie, sind aktuell jetzt auch viele kleine und mittelständische Unternehmen betroffen.
1. Bund und Länder stellen Liquiditätshilfen bereit
Damit den betroffenen Unternehmen kurzfristig liquide Mittel zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes zur Verfügung steht, präsentierte die Bundesregierung am 13.03.2020 um umfangreiches Maßnahmenpaket:
Kurzarbeitergeld
Entgegen den bisherigen Regelungen wurden die Anforderungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld bis Ende 2020 gelockert. Damit können Unternehmen nunmehr ohne Abbau negativer Zeitkonten und bereits ab einen Ausfall von 10 % der Belegschaft das Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Darüber hinaus werden für diesen befristeten Zeitraum auch die Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitsagentur übernommen; ferner wurde dieser Zugang zum Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeiter geöffnet.
Steuerstundung durch die Finanzverwaltun
- Erleichterung von Steuerstundungen, sofern der Einzug der Steuern eine besondere Härte darstellen würde;
- Herabsetzung von Steuervorauszahlungen;
- Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bis Ende 2020.
Ausweitung von Kreditangeboten
- Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurden für die Unternehmen vom Umfang her deutlich erweitert;
- Expressbürgschaften der Bürgschaftsbanken können über Bürgschaftsanfragen bis 250.000,00 EUR in der Regel innerhalb weniger Tage entscheiden.
2. Bundesregierung setzt Insolvenzantragspflicht bis 30.09.2020 aus
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsführer und Unternehmen zunächst bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden soll; ein entsprechendes Gesetzt ist in Vorbereitung.
II. Sale amp; Lease Back - Die Chance für Mittelständler mit Ratingproblemen
Mit Sale amp; Lease Back-Finanzierungen können auch mittelständischen Unternehmen neue Wege in der Unternehmensfinanzierung gehen möchten. Damit haben auch Mttelständler, die aufgrund formaler Ratingkriterien keine klassischen Finanzierungsmittel mehr erhalten, ihren unternehmerischen Spielraum zu erweitern.
Dabei wird bereits vorhandenes / gebrauchtes Anlagevermögen an die Leasinggesellschaft verkauft, um es dann unmittelbar im Anschluss von dieser zur weiteren Nutzung wieder zurückzuleasen. Je nach Vereinbarung kann dieses im Wege der Teil- oder Vollamortisation mit linearer oder progressiver Ratengestaltung geschehen. Die Details im Einzelnen:
- Bilanzverkürzung beim Leasingnehmer durch Aktivierung des Investitionsguts in der Steuerbilanz des Leasinggebers;
- Leasingraten sind grundsätzlich sofort steuerlich abzugsfähig; ggf. differenzierte Betrachtung bzgl. Gewerbesteuer;
- bei Vollamortisation: Amortisation der gesamten Anschaffungskosten während der Vertragsdauer und zugesichertes Optionsrecht auf Kauf durch den Leasingnehmer bzw. Verlängerung des Leasingvertrages;
- bei Teilamortisation: in der Regel mit Andienungsrecht, bei Vertragsbeginn vereinbarter Restwert;
- die Leasingdauer beträgt bis zu 54 Monaten.
Lassen Sie sich beraten über Sale amp; Lease Back-Finanzierungen von Leasing-Gesellschaften, die auf Investitionen in Unternehmen, die sich in der Krise befinden bzw. die im Rahmen eines Insolvenzplanes saniert werden können, spezialisiert sind.